Das Betreuungsgebiet Stapeler Moor setzt sich aus Teilen von zwei Naturschutzgebieten zusammen, welche zugleich durch die FFH-Richtlinie unter Schutz gestellt sind, und gehört zu den Ostfriesischen Zentralmooren. Hier finden sich nährstoffarme Stillgewässer, nicht abgetorfte Hochmoorreste, nach Abtorfung wiedervernässte Hochmoorbereiche sowie Hochmoorgrünland. Aufgrund dieser besonderen Lebensraumausstattung hat das Gebiet eine hohe Bedeutung für das Vorkommen zahlreicher, teils stark gefährdeter Arten - darunter Bekassine, Braunkehlchen, Moorfrosch, Kreuzotter, Hochmoor-Perlmutterfalter, Schwarze Heidelibelle oder Weißes Schnabelried. Weite Flächen des Stapeler Moores (inkl. Lengener Meer) befinden sich im Eigentum des Landes Niedersachsen und werden durch die Staatliche Moorverwaltung betreut. Die Landesbehörde führte nach Beendigung des Torfabbaus umfangreiche Polderungen zur Hochmoorwiedervernässung durch. Ebenso werden eine kontinuierliche Pflege und Instandhaltung der Wiedervernässungseinrichtungen durch die Moorverwaltung sichergestellt.