NSG = Naturschutzgebiet
LSG = Landschaftsschutzgebiet
VSG = Vogelschutzgebiet
FFH-Gebiet = Flora-Fauna-Habitat-Gebiet
Das 125 ha große Gebiet stellt das größte zusammenhängende Binnendünengebiet Ostfrieslands dar, welches heutzutage von Kiefern- sowie von Stieleichen-Birkenwald dominiert wird. Durch Kartierungen sollen die Bestände an Arten und Lebensräumen ermittelt und daraus Schutzmaßnahmen entwickelt werden.
Bei dem nordöstlich von Leer gelegenen Veenhuser Königsmoor handelt es sich um die Reste eines großen Hochmoorkomplexes, welcher teilweise durch Bodenabbau und Entwässerung stark verändert wurde. Im südlichen Teil befindet sich mit dem Wolfmeer ein als FFH-Gebiet geschützter dystropher Hochmoorsee. Daneben beherbergt das Veenhuser Königsmoor Hoch- und Übergangsmoor-Stadien, Moorbirkenwald sowie weitere Waldformen, Hochmoorgrünland und einen Sandentnahmekolk. Eine Bedeutung als Lebensraum hat das Gebiet u. a. für den Moorfrosch, moorgebundene Libellenarten wie die Mondazurjungfer sowie verschiedene Pflanzenarten wie z. B. den Rundblättrigen Sonnentau. Weite Flächen des Veenhuser Königsmoores (inkl. Wolfsmeer) befinden sich im Eigentum des Landes Niedersachsen und werden durch die Staatliche Moorverwaltung verwaltet, entwickelt und gepflegt.
Beim Neudorfer Moor handelt es sich um einen Hochmoorrest, welcher unter anderem für den Kranich, die Lachmöwe, Reptilien oder den Moorfrosch einen Lebensraum bietet. Das gesamte Neudorfer Moor befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen und wird durch die Staatliche Moorverwaltung betreut. Bereits in den 1990er Jahren hat die Landesbehörde umfangreiche Wiedervernässungsmaßnahmen im Schutzgebiet umgesetzt.
Das Betreuungsgebiet Stapeler Moor setzt sich aus Teilen von zwei Naturschutzgebieten zusammen, welche zugleich durch die FFH-Richtlinie unter Schutz gestellt sind, und gehört zu den Ostfriesischen Zentralmooren. Hier finden sich nährstoffarme Stillgewässer, nicht abgetorfte Hochmoorreste, nach Abtorfung wiedervernässte Hochmoorbereiche sowie Hochmoorgrünland. Aufgrund dieser besonderen Lebensraumausstattung hat das Gebiet eine hohe Bedeutung für das Vorkommen zahlreicher, teils stark gefährdeter Arten - darunter Bekassine, Braunkehlchen, Moorfrosch, Kreuzotter, Hochmoor-Perlmutterfalter, Schwarze Heidelibelle oder Weißes Schnabelried. Weite Flächen des Stapeler Moores (inkl. Lengener Meer) befinden sich im Eigentum des Landes Niedersachsen und werden durch die Staatliche Moorverwaltung betreut. Die Landesbehörde führte nach Beendigung des Torfabbaus umfangreiche Polderungen zur Hochmoorwiedervernässung durch. Ebenso werden eine kontinuierliche Pflege und Instandhaltung der Wiedervernässungseinrichtungen durch die Moorverwaltung sichergestellt.
Das Filsumer Moor stellt einen Hochmoorrest dar, welcher überwiegend von Moorbirkenwald sowie in kleineren Teilen von Extensivgrünland eingenommen wird. Ein Großteil des Hochmoorrestes befindet sich im Landeseigentum und wird durch die Staatliche Moorverwaltung betreut.
Bei dem Naturschutzgebiet Hochmoor Wymeer handelt es sich zusammen mit angrenzenden Flächen um einen Hochmoorrest im Eigentum des Landes Niedersachsen, welcher in Teilen wiedervernässt worden ist. Sowohl die Wiedervernässungs als auch die Pflegemaßnahmen werden in diesem Hochmoorgebiet durch die Staatliche Moorverwaltung umgesetzt. Neben der hochmoortypischen Vegetation beherbergt das Gebiet Kreuzottern und Waldeidechsen.
Dieses Schutzgebiet umfasst neben einem verlandeten Flachmoorkolk Magergrünlandflächen sowie einen Erlenbruchwald. Entstanden ist dieser Komplex aus Lebensräumen in Folge des südlichsten Dollarteinbruchs.
Das etwa 12 ha große NSG Püttenbollen beinhaltet einen Moorkomplex, welcher sowohl Nieder- als auch Hochmoorlebensräume umfasst und als solcher durch regelmäßige Pflegemaßnahmen offengehalten wird. Das Gebiet stellt einen Lebensraum für die Bekassine dar. Umgeben wird das Schutzgebiet von den Meentelanden, einem Feuchtgrünlandgebiet, welches ehemals als Gemeinschaftsweide genutzt wurde und heutzutage weiterhin beweidet wird. Dieser Bereich ist nicht als Schutzgebiet ausgewiesen, jedoch vor allem als Lebensraum für Wiesenbrüter schützenswert. Zudem findet sich im Gebiet ein noch relativ gut erhaltener Bestand der Wasserpflanzenart Krebsschere.
Das Vogelschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet Rheiderland gehört zum Bereich der Emsmarschen und erstreckt sich zwischen der Ems im Osten und dem Dollart im Nordwesten. Das zu einem Großteil unterhalb des Meeresspiegels gelegene Gebiet unterliegt einer überwiegenden Grünlandnutzung und ist von einem engmaschigen Grabensystem durchzogen, über welches eine Entwässerung in Richtung der Siele und Schöpfwerke erfolgt. Lediglich in den höher gelegenen Polderflächen im Norden überwiegt die Ackernutzung. Die Landschaft ist durch ihre Offenheit und Weite geprägt.
Das Gebiet wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wat- und Wasservögel unter Schutz gestellt. So handelt es sich um ein wichtiges Überwinterungsgebiet für nordische Gänse. Als Rastvögel sind der Goldregenpfeifer, der Große Brachvogel und der Regenbrachvogel anzutreffen. Zu den hier brütenden Arten zählen u. a. Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel und Großer Brachvogel.
Im Frühling 2023 wurde auf einer etwa 315 ha großen Teilfläche des Vogelschutzgebietes Rheiderland sowie im NSG Püttenbollen mit den angrenzenden Meentelanden bei Weener eine Revierkartierung sowie ein Bruterfolgsmonitoring für Wiesenlimikolen durchgeführt. Hierbei wurden Gelege der Zielarten lokalisiert und markiert, um bei späteren Begehungen das Gelegeschicksal bewerten zu können. Zum Teil wurden Wildkameras eingesetzt, um einen Schlupf oder eine Prädation der Gelege dokumentieren zu können.
Der Niederungsbereich zwischen den Flüssen Leda und Jümme östlich von Leer stellt ein bedeutendes Brutgebiet für Wiesenvögel dar, auch wenn es sich nicht um ein ausgewiesenes Schutzgebiet handelt.
Aus dem Leda-Jümme-Gebiet wurden in diesem Jahr mehrere Bruten der vom Aussterben bedrohten Sumpfohreule gemeldet. Aufgrund der Seltenheit dieser Art wurden Gelege mit Hilfe einer Drohne lokalisiert und an zwei Standorten Prädationsschutzzäune angebracht, wobei für eines der Paare ein Bruterfolg belegt werden konnte.
Zum Schutz von Vorkommen seltener Arten oder Lebensräume ist die ÖNSL auch außerhalb der hier vorgestellten Gebiete tätig.
In Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen findet beispielsweise ein Brutmonitoring von Flussseeschwalben auf mehreren künstlichen Brutflößen in drei Baggerseen außerhalb von Schutzgebieten statt.